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Kanzlei am Markt

Ihre Kanzlei für Familien- und Sozialrecht in Erftstadt

Familienrecht

Das Familienrecht umfasst alle Vorschriften, die die Rechtsbeziehungen der Familie im weitesten Sinne regeln. Hierunter fällt die klassische Kernfamilie ebenso wie die nichteheliche Lebensgemeinschaft und die Lebenspartnerschaft.

Was wir für Sie tun können: 

  • ·         Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen während der Trennungszeit und nach der Scheidung
  • ·         Durchführung des Scheidungsverfahrens einschließlich aller Folgesachen
  • ·         Durchsetzung von Kindesunterhaltsansprüchen
  • ·         Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Zugewinnausgleich
  • ·         Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Versorgungsausgleich nach der Scheidung
  • ·         Abwehr von Ansprüchen auf Elternunterhalt
  •         u.v.m.

Sozialrecht

Geregelt ist das Sozialrecht in insgesamt zehn Sozialgesetzbüchern (die mit römischen Ziffern nummeriert sind) und weiteren Nebengesetzen. Gemäß § 1 SGB I soll das Sozialrecht dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens abzuwenden oder auszugleichen.

Wir beraten und vertreten Sie nicht nur im Bereich Hartz IV und der Sozialhilfe, sondern auch bei allen Fragen im Bereich des Sozialversicherungsrechts.

Im Bereich des Sozialrechts sind immer wieder Fristen zu beachten!

Es ist daher wichtig, sich frühzeitig an uns zu wenden, damit Ihnen durch ein Fristversäumnis keine Nachteile entstehen.

Was wir für Sie tun können:

 Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit

  •  Grundsicherungsrecht (Hartz IV)
  • Pflegeversicherungsrecht
  • Krankenversicherungsrecht
  • Rentenversicherungsrecht
  • Schwerbehindertenrecht
  • Sozialhilfe
  • Unfallversicherungsrecht